Ehrenmitglieder
Eine Anerkennung für Verdienste und lange Mitgliedschaft – die Ehrenmitgliedschaft
In der Satzung §4 wird definiert, dass aktive Mitglieder nach 30 Jahren, Fördermitglieder nach 40 Jahren zu Ehrenmitglieder ernannt werden.
Ehemalige Zunftmeister, die sich in besonderer Weise um die Narrenzunft verdient gemacht haben, können zum Ehrenzunftmeister ernannt werden!
Ehrenzunftmeister
Ernannt für besondere Verdienste um die Narrenzunft Kübele-Hannes durch Beschluss der Hauptversammlung
Heiko Peter Melle
Gründungszunftmeister der NZ Kübele-Hannes.
Im Amt von 1999 – 2015